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   BAG, 18.12.1986 - 8 AZR 502/84   

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https://dejure.org/1986,449
BAG, 18.12.1986 - 8 AZR 502/84 (https://dejure.org/1986,449)
BAG, Entscheidung vom 18.12.1986 - 8 AZR 502/84 (https://dejure.org/1986,449)
BAG, Entscheidung vom 18. Dezember 1986 - 8 AZR 502/84 (https://dejure.org/1986,449)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    ArbGG § 46; BUrlG § 7 Abs. 1

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 54, 63
  • NZA 1987, 379
  • BB 1987, 1044
  • DB 1987, 1362
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 13.11.1986 - 8 AZR 212/84

    Tarifvertrag - Urlaubsanspruch - Anspruch auf Urlaub - Befristung - Rechtsverlust

    Auszug aus BAG, 18.12.1986 - 8 AZR 502/84
    Insoweit bedarf es auch keiner Erwägung des Senats darüber, ob während der Zeit vom 1. bis 21. Dezember 1983 mit Rücksicht auf die Regelung in Nr. 85 MTN der Urlaubsanspruch tatsächlich noch bestanden hat oder ob er bereits vorher untergegangen war (vgl. hierzu die Entscheidungen des erkennenden Senats vom 31. Oktober 1986 - 8 AZR 244/84 - BAGE 53, 304 und vom 13. November 1986 - 8 AZR 212/84 - BAGE 53, 328 [BAG 13.11.1986 - 8 AZR 212/84]).
  • BAG, 31.10.1986 - 8 AZR 244/84

    Anspruch auf Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit bis zur Beendigung des

    Auszug aus BAG, 18.12.1986 - 8 AZR 502/84
    Insoweit bedarf es auch keiner Erwägung des Senats darüber, ob während der Zeit vom 1. bis 21. Dezember 1983 mit Rücksicht auf die Regelung in Nr. 85 MTN der Urlaubsanspruch tatsächlich noch bestanden hat oder ob er bereits vorher untergegangen war (vgl. hierzu die Entscheidungen des erkennenden Senats vom 31. Oktober 1986 - 8 AZR 244/84 - BAGE 53, 304 und vom 13. November 1986 - 8 AZR 212/84 - BAGE 53, 328 [BAG 13.11.1986 - 8 AZR 212/84]).
  • LAG Baden-Württemberg, 06.03.2019 - 4 Sa 73/18

    Zusammenhängender Urlaub - halbe bzw. Bruchteile von Urlaubstagen

    Der Arbeitgeber ist zur gewünschten Urlaubsgewährung verpflichtet, wenn ihm kein Leistungsverweigerungsrecht zusteht (BAG 18. Dezember 1986 - 8 AZR 502/84 -).
  • LAG Düsseldorf, 20.06.2002 - 11 Sa 378/02

    Einführung von Betriebsferien durch den Arbeitgeber; Die Urlaubswünsche der

    Auch wenn die Urlaubserteilung nach § 7 Abs. 1 Satz 1 BUrlG gegenüber einem einzelnen Arbeitnehmer nicht im Ermessen des Arbeitgebers gemäß § 315 Abs. 1 BGB steht (seit BAG 18.12.1986 - 8 AZR 502/84 - AP Nr. 10 zu § 7 BUrlG), kann der Arbeitgeber in einem betriebsratslosen Betrieb Betriebsferien kraft des ihm obliegenden Direktionsrechts einführen (früher schon BAG 12.10.1961 - 5 AZR 423/60 - AP Nr. 84 zu § 611 BGB Urlaubsrecht).

    Der Arbeitgeber erfüllt den Urlaubsanspruch nur, wenn er bei der Erteilung den Wünschen des Arbeitnehmers nachkommt, es sei denn, er habe ein Leistungsverweigerungsrecht aus den in § 7 Abs. 1 Satz 1 bzw. Abs. 2 Satz 1 BUrlG genannten Gründen (BAG 18.12.1986 8 AZR 502/84 - AP Nr. 10 zu § 7 BUrlG).

  • BAG, 31.01.1996 - 2 AZR 282/95

    Kündigung: ordentliche Kündigung bei Selbstbeurlaubung durch Arbeitnehmer

    Die Revision rügt zu Recht, das Berufungsgericht berücksichtige die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 18. Dezember 1986 - 8 AZR 502/84 - BAGE 54, 63 = AP Nr. 10 zu § 7 BUrlG) nicht, wonach die Bestimmung des Urlaubszeitpunktes nicht etwa dem billigen Ermessen des Arbeitgebers im Sinne von § 315 BGB unterliege, sondern, daß der Arbeitgeber als Schuldner des Urlaubsanspruchs verpflichtet sei, nach § 7 Abs. 1 BUrlG die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen.

    Wie der Senat bereits im Zulassungsbeschluß vom 9. März 1995 - 2 AZN 57/95 - ausgeführt hat, weicht das angefochtene Urteil mit dem Rechtssatz, die Urlaubsgewährung erfolge nach § 7 BUrlG allein durch den Arbeitgeber aufgrund seines Direktionsrechts, wobei er dieses im Rahmen von § 315 Abs. 1 BGB auszuüben habe, von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in dessen Urteil vom 18. Dezember 1986 (- 8 AZR 502/84 - BAGE 54, 63, 65 f. = AP Nr. 10 zu § 7 BUrlG, zu I 1 der Gründe) ab.

  • BAG, 25.01.1994 - 9 AZR 540/91

    Unbezahlter Sonderurlaub: wichtiger Grund - Aufnahme eines Studiums - Erreichen

    Die Gewährung des vom Kläger begehrten Sonderurlaubs für die Zeit vom 1. Oktober 1990 bis zur mündlichen Verhandlung am 7. Dezember 1993 ist durch Zeitablauf unmöglich geworden (vgl. BAGE 54, 63 = AP Nr. 10 zu § 7 BUrlG).
  • BAG, 11.08.1998 - 9 AZR 39/97

    Gleichbehandlung bei "Job-Ticket"

    Diese Klage ist spätestens mit Ablauf des Jahres 1996 unzulässig geworden, weil sie auf unmögliche Leistung gerichtet ist (BAG Urteil vom 18. Dezember 1986 - 8 AZR 502/84 - BAGE 54, 63 ff. = AP Nr. 10 zu § 7 BUrlG).
  • LAG Köln, 08.07.2015 - 11 SaGa 11/15

    Durchsetzung des Urlaubsanspruchs im Wege einstweiliger Verfügung

    Die Bestimmung des Urlaubszeitpunkts obliegt nicht dem billigen Ermessen des Arbeitgebers i.S.v. § 315 BGB, sondern der Arbeitgeber ist als Schuldner des Urlaubsanspruchs verpflichtet, die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen und daher auch den Urlaub für den vom Arbeitnehmer angegebenen Termin festzusetzen, wenn die Leistungsverweigerungsvoraussetzungen des § 7 Abs. Satz 7 Abs. 1 Satz 1 BUrlG nicht vorliegen (BAG, Urteil vom 18.12.1986 - 8 AZR 502/84 - m.w.N.).
  • BAG, 01.10.1991 - 9 AZR 290/90

    Bestimmungspflicht des Arbeitgebers bei Urlaubsgewährung

    Kommen für die vom Arbeitnehmer begehrte Freistellung von der Arbeitspflicht unterschiedliche Urlaubsansprüche in Betracht, hat der Arbeitgeber nach Prüfung der gesetzlichen oder tariflichen Anspruchsvoraussetzungen nicht nur zu entscheiden, ob er dem Freistellungsantrag entspricht, sondern auch zu bestimmen, welchen Anspruch des Arbeitnehmers er erfüllen will (vgl. BAGE 54, 63, 66 = AP Nr. 10 zu § 7 BUrlG).
  • BAG, 24.10.1995 - 9 AZR 244/94

    Berufliche Arbeitnehmerweiterbildung

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats obliegt es dem Arbeitgeber als Schuldner des Freistellungsanspruches zu bestimmen, welchen Freistellungsanspruch er erfüllen will (BAGE 68, 308, 312 = AP Nr. 12 zu § 7 BUrlG, zu II 1 b der Gründe; BAGE 54, 63, 66 = AP Nr. 10 zu § 7 BUrlG, zu I 1 der Gründe).
  • LAG Baden-Württemberg, 11.12.1992 - 8 Sa 41/92

    Zum bezahlten Freizeitausgleich einer teilzeitbeschäftigten Vertrauensfrau der

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  • LAG München, 09.09.2009 - 10 Sa 88/99

    Urlaubsabgeltung Schwerbehindertenurlaub 1987, 1988; Berechnung eines tariflichen

    Einem darauf zielenden Antrag fehlt ein Rechtsschutzbedürfnis (vgl. BAG vom 18.12.1996 - 8 AZR 502/84).
  • LAG Schleswig-Holstein, 12.05.2010 - 6 Sa 447/09

    Rechtsschutzbedürfnis, Zulässigkeit der Klage, Leistung, Unmöglichkeit,

  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.07.2016 - 6 Ta 1089/16

    Einstweilige Verfügung - zeitliche Lage des Urlaubs

  • ArbG Köln, 02.07.2014 - 14 Ga 65/14

    Anspruch eines angestellten Omnibusfahrers auf Gewährung eines Erholungsurlaubs

  • BAG, 05.09.1991 - 8 AZR 462/90

    Beförderungsanspruch - Eignungsbeurteilung

  • LAG Hamm, 13.06.2000 - 19 Sa 2246/99

    Unwirksamkeit einer Kündigung wegen fehlender Anhörung des Betriebsrats;

  • LAG Berlin, 18.06.1990 - 9 Sa 36/90

    Leistungsklage ; Urlaubsgewährung; Willenserklärung ; Zusatzurlaub;

  • BAG, 25.01.1990 - 8 AZR 503/88

    Urlaub während der Erkrankung - Erfordernis des Rechtsschutzinteresses für die

  • BAG, 05.05.1992 - 9 AZR 328/91

    Entstehung eines tariflichen Urlaubsgeldanspruchs - Einheitliche Behandlung von

  • KG, 26.01.2017 - 8 U 127/16

    Gewerberaummiete: Einheitlichkeit des Vertrages bei separater Vermietung von

  • LAG Hamburg, 15.09.1989 - 3 Ta 17/89

    Einstweilige Verfügung auf Urlaubsgewährung; Dringende betriebliche Gründe zur

  • ArbG Hanau, 10.07.1997 - 2 Ga 8/97

    Einstweiliges Verügungsverfahren über die Gewährung von Urlaub; Grundsätze zur

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